Bundesrat kritisiert BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und bestätigt BVK
Die Bundesratsausschüsse für Finanzen und Wirtschaft lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. Dies bestätigt die Position des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der diese Aufsichtsübertragung seit längerem kritisiert.
„Wir haben immer gesagt, dass sich die Aufsichtsregelung über die örtlichen Industrie- und Handelskammern seit Jahren bewährt hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher freut es uns sehr, dass nun auch die Bundesratsausschüsse klar gegen solche Pläne sind.“
Der BVK kritisiert u. a., dass mit der Aufsichtsübertragung doppelte Strukturen bei den IHKn und der BaFin etabliert werden und die mittelständisch geprägten Finanzanlagenvermittler unnötig mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Zudem würde dies dazu führen, dass sich zukünftig die Anlagevermittlung und –beratung auf große Banken und Unternehmen konzentriert.
„Erst kürzlich hat der Gesetzgeber durch die Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) an die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID weitere Auflagen für die Branche beschlossen, wie die elektronische Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen“, so BVK-Präsident Heinz. „Jetzt soll weiter nachgelegt werden, in einer Zeit, in der auch viele Finanzanlagenvermittler durch die Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben. Insofern ist es mehr als nur angemessen, wenn der Gesetzgeber angesichts des Votums der Bundesratsausschüsse die Aufsichtsübertragung zu den Akten legt und nicht weiterverfolgt.“