| Pressemitteilung

BVK auf politischer Bühne erfolgreich

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt, dass die Europäische Kommission in dem jüngst vorgelegten Entwurf der revidierten Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive - IMD II) kein Verbot der Annahme von Provisionen für Versicherungsvermittler vorgesehen hat. „Das ist ein toller Erfolg für den Erhalt unseres Berufsstands“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wenn das dann so vom Europäischen Parlament voraussichtlich 2013 verabschiedet wird, ist die Anerkennung dem BVK sicher und seinen intensiven Gesprächen in Berlin und Brüssel geschuldet.“
 
Außerdem ist es dem BVK nach dem jetzigen Stand gelungen, einen großen Anteil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments davon zu überzeugen, dass eine Verknüpfung zwischen der Vergütungsform und der Unabhängigkeit des Vermittlers unangemessen ist. Sollte dies so entschieden werden, könnten Vermittler weiterhin Provisionen entgegennehmen und sich trotzdem als unabhängig bezeichnen.
 
Zwar plant die EU-Kommission, eine Pflicht zur Offenlegung von Provisionen festzuschreiben, aber das wird für die Verbraucher nicht entscheidend sein. Denn nach Ansicht des BVK sind für die Verbraucher die Gesamtkosten eines Vertragsabschlusses relevant und nicht einzelne Posten. „Dafür ist der BVK im Sinne eines wohlverstandenen Verbraucherschutzes und einer klaren Kostentransparenz auch immer eingetreten“, so der BVK-Präsident.
 
Provisionsabgabeverbot ist kundenfreundlich
Darüber hinaus konnte der BVK erreichen, dass sich der Bundesrat seiner Empfehlung angeschlossen hat, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festzuschreiben. Das findet inzwischen auch bei Teilen der Bundesregierung Zuspruch. In diesem Sinne hat sich der BVK auch in seiner Stellungnahme im anhängigen Konsultationsverfahren der BaFin gegenüber geäußert.
 

„Das Provisionsabgabeverbot hat seine eindeutige Berechtigung im modernen Verbraucherschutz", sagt Michael H. Heinz. „Denn es wehrt eine Ungleichbehandlung der Versicherten ab, weil sein Wegfall vor allem diejenigen begünstigen würde, die wirtschaftlich stark sind und aus ihrer Position heraus Druck auf eine Absenkung der Provisionen ausüben könnten, während Privatkunden geschwächt würden. Außerdem verhindert es zurecht, dass um die Provision, die die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers ist, gefeilscht wird. Auch wenn das Thema letztlich noch nicht entschieden ist, freuen wir uns, dass es dem BVK gelungen ist, auch hier zielführend zu sein.“  

BVK-Pressemitteilung vom 24. Oktober 2012