| Pressemitteilung

Die ARAG kann es nicht lassen: Versicherung aus dem Penny-Regal

Darf es auch noch ein bisschen Versicherung sein, heißt es ab dem 19. September wieder bei Penny, wenn Kunden Ihre Lebensmittel, Jogging-Hosen, den neuen Flachbildfernseher oder Fußmatten fürs Auto einkaufen. War es im letzten Jahr die Rechtsschutzversicherung, so gibt es jetzt den ARAG Kids&Klar Kinderschutz, eine Kombination aus Unfall- und Rechtsschutzversicherung sowie Assistanceleistungen.

„Es ist mir unverständlich, dass manche Versicherer mit solchen Aktionen ihre eigenen Produkte verramschen und das Ansehen der Versicherungswirtschaft und ihrer Vermittler schädigen“, empört sich Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die hohen Anforderungen des neuen deutschen Vermittlerrechts, das am 22. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, werden nicht erfüllt. Danach müssen die Versicherungsvermittler u.a. eine qualifizierte Ausbildung und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – langjährige Forderungen des BVK – nachweisen. Darüber hinaus unterliegen sie Beratungs- und Dokumentationspflichten und müssen die Kunden nach ihren Wünschen und Bedürfnissen befragen. „Es ist mir schleierhaft, wie Penny und die ARAG diesen Anforderungen genügen wollen. Der Verbraucherschutz, den die selbständigen Versicherungskaufleute mit ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz praktizieren, bleibt wieder einmal auf der Strecke“, so Michael H. Heinz.

Pressemitteilung des BVK vom 07.09.2007

07.09.2007