Existenzbasis für Versicherungsvermittler gesichert
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt ausdrücklich die Aussage des Exekutivdirektors der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dr. Frank Grund, dass die Provisionsvergütung erhalten bleiben soll.
„Den Erhalt unserer Existenzbasis haben wir im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD immer gefordert“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Reaktion. „Und daher sind wir sehr erfreut, dass Dr. Frank Grund jetzt klargestellt hat, dass Vergütungen auf Provisionsbasis unangetastet bleiben. Denn sie sind es, die allen Kunden erlauben, eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler in Anspruch zu nehmen.“
Der BVK fordert schon seit Längerem im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) in deutsches Recht die Beibehaltung des bewährten Provisionssystems als Leitvergütung. Der Verband tritt zudem dafür ein, die Vergütungsformen für die unternehmerischen Vermittlervertriebe flexibel auszugestalten.
„Wir setzen uns auch dafür ein, die bestehenden Regelungen zum Versicherungsvermittlerrecht zu erhalten“, so Michael H. Heinz. „Denn diese haben sich bewährt und erfüllen im Wesentlichen bereits die neuen Anforderungen der IDD. Hier sollte der Gesetzgeber nur dort korrektiv ansetzen, wo es nötig ist, beispielsweise bei der Gleichbehandlung aller Vertriebswege, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung von Informations- und Beratungspflichten gegenüber Kunden. Hier sehen wir beim Internet- und Direktvertrieb noch ein großes Manko.“