Fehlender Kundenschutz bei Kauf von Versicherungen über den Ladentisch - Versicherungsvermittler warnen vor Abschluss
Nachdem der Kaffeeröster Tchibo Riester-Renten in seinen Filialen anbot und die ARAG eine Rechtsschutzversicherung über den Discounter Penny anbietet, kündigt jetzt die Kaufhauskette C & A den Verkauf von Autoversicherungen über den Ladentisch an.
Professionelle Versicherungsvermittler warnen jedoch vor einem Abschluss im Kaufhaus. „Fast kein Versicherungsprodukt kann so gestaltet werden, dass alle individuellen Risiken oder Bedürfnisse des Versicherten berücksichtigt sind und ein ausreichender Schutz erreicht wird“, äußerte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, in einem Pressegespräch. Er wirft den Versicherungsunternehmen vor, ausschließlich im Streben nach hohen Abschlusszahlen die Kundeninteressen zu vernachlässigen. Kunden könnten nicht einmal Fragen zum angebotenen Versicherungsprodukt stellen noch weniger eine Beratung erwarten. Spätestens wenn im Schadensfall der Kunde merkt, dass die über den Ladentisch erworbene Versicherung keine ausreichende oder nicht benötigte Deckung bietet, werde dem Versicherten die Situation klar und das Vertrauen in die Seriosität deutscher Versicherer genommen, so Heinz. Nicht allein der Preis einer Versicherung sei entscheidend, sondern vor allem die Vertragsdetails. Der BVK empfiehlt jedem Verbraucher, sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eingehend von einem Versicherungsvermittler beraten zu lassen und nur das Produkt zu wählen, das für seine Situation das Geeignetste ist
Zweifelhaft ist es, ob nach dem Inkrafttreten eines von der Bundesregierung vorgeschlagenen Versicherungsvermittlerrechts Versicherungen überhaupt noch über Handelsketten vermittelt werden können. Nach dem jetzt im Bundestag zu beratenden Gesetzentwurf sind die Vermittler nämlich verpflichtet, den Kunden zu beraten, seine Versicherungsbedürfnisse zu erfragen und eine schriftliche Dokumentation anzulegen. Dies wird auch für die Handelskonzerne gelten, die Versicherungsprodukte anbieten. Der BVK geht davon aus, dass Tchibo, Penny oder C&A diese Pflichten nicht erfüllen können.
BVK-Pressemitteilung vom 25.10.2006