Gesundheitsreform fördert private Vorsorge
BVK für mehr Wahlfreiheit bei Krankenversicherungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt die vom Bundeskabinett am 22.9.2010 beschlossene Gesundheitsreform, insbesondere die Bestimmungen zur privaten Krankenversicherung (PKV). Nach dem noch vom Bundestag zu verabschiedenden GKV-Finanzierungsgesetz können all diejenigen Erwerbstätigen voraussichtlich ab dem 1.1.2011 in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen, deren Einkommen in einem Jahr die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von derzeit 49.950 Euro überstiegen hat und bei denen dies auch für das Folgejahr zu erwarten ist. Bisher mussten GKV Versicherte seit der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt in 2007 drei Jahre lang hintereinander ein Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze erzielen, bevor sie zur PKV wechseln durften.
„Mit dieser Wahlfreiheit können Arbeitnehmer auch vom früheren Eintritt in die PKV profitieren und somit von günstigeren Versicherungsprämien, weil sie schon zwei Jahre früher ihre Alterungsrückstellungen aufbauen können“, sagt BVK-Vizepräsident Ulrich Zander. „Außerdem können mehr Bundesbürger die besseren Leistungen der PKV nutzen. Mit dieser Regelung wird darüber hinaus das private kapitalgedeckte Krankenversicherungssystem wieder gestärkt und nur das zurückgenommen, was Vorgängerregierungen in ihrem Eifer zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt hatten.“
Das neue GKV-Finanzierungsgesetz trägt des Weiteren dem Geist einer nachhaltigen Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems auch in der PKV Rechnung: Denn private Krankenversicherer können erstmals Preisnachlässe für Medikamente nutzen, die vorher die gesetzlichen Kassen mit den Pharmaherstellern ausgehandelt haben. Dadurch kann diese Maßnahme zu einer langfristigen Kostendeckelung innerhalb der PKV führen. „Dies wird positive Auswirkungen auf die Prämienstabilität und die PKV-Leistungen für Privatversicherte haben“, prognostiziert Ulrich Zander. „Die hohen Alterungsrückstellungen von rund 144 Milliarden Euro für PKV-Versicherte können so weiter aufgebaut werden. Diese tragen dazu bei, dass das Gesundheitswesen besser für die Herausforderungen des demographischen Wandels gerüstet ist.“
Damit kommen die privaten Krankenversicherungen ganz im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen ohne jede staatliche Hilfe aus und können die individuell vertraglich festgelegten Behandlungskosten ihrer Versicherten nach wie vor aus dem eigenen Budget finanzieren.
BVK-Pressemitteilung vom 5.10.2010