| Pressemitteilung

Gut für den Verbraucherschutz: Röster-Rente hat ausgedient

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Ankündigung von Tchibo, ab 2011 nicht mehr Versicherungen zu vermitteln. „Damit wird nach langer Zeit eine Kernforderung des BVK erfüllt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dies sehen wir als einen Erfolg unserer Kritik an der so genannten Röster-Rente, die keinen Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung kennt, wie sie Versicherungsvermittler täglich erbringen.“

Der BVK sieht sich in seiner Auffassung auch durch die neueste Rechtsprechung bestätigt: Das Landgericht Hamburg hat schon in seinem Urteil vom 30.4.2010 dem Handelskonzern Tchibo untersagt, Versicherungen über seine Internetseiten zu verkaufen. Dabei wurde entschieden, dass Tchibo nicht als Tippgeber für Policen tätig ist, sondern als Versicherungsvermittler. Der Kaffee-Konzern will aber das Urteil anfechten.
 
Der BVK kritisiert, dass große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo oder der Autoteilehändler A.T.U. sich ohne Weiteres auf die Position eines Tippgebers für Versicherungen zurückziehen, während jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung und Sachkundeprüfung durchlaufen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen.
 
„Das ist für uns unverständlich und absurd“, betont Michael H. Heinz. „Damit wird die dem Verbraucherschutz dienende Versicherungsvermittlungsverordnung wieder ausgehebelt, übrigens auch in den Verbraucherzentralen, die offensichtlich über keine Erlaubnis zur Versicherungsberatung verfügen. Moderner Verbraucherschutz sieht anders aus.“
 
BVK-Pressemitteilung vom 21.1.2011