Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) den Weg zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses frei gemacht hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare und sozialpolitisch bedeutsame Berufsstand der Versicherungskaufleute unverhältnismäßig belastet wird.
„Uns ist es wichtig festzuhalten, dass der Gesetzgeber mit dem LVRG ein richtiges und wichtiges Signal für alle Lebensversicherungskunden ausgegeben hat, nämlich, dass es für faire und stabile Leistungen für diejenigen sorgt, deren Verträge erst in ferner Zukunft auslaufen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das kürzlich in Kraft getretene Gesetz. „Da unser ehrbarer Berufsstand eine Vermittlungsfunktion besitzt und ihm jedes Jahr mit Millionen abgeschlossener Altersvorsorgeverträge eine große sozialpolitische Bedeutung zukommt, freuen wir uns darüber, dass die Zukunftsfähigkeit der Lebensversicherungen mit dem LVRG gefestigt worden ist.“
Das LVRG sieht zwar eine Absenkung der Kundenbeteiligung an den derzeit hohen Bewertungsreserven vor sowie eine Herabsetzung des Garantiezinses von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent ab dem 1.1.2015. Im Gegenzug werden Lebensversicherte zukünftig stärker an den Risikogewinnen der Versicherer partizipieren. Außerdem muss in neuen Lebensversicherungsverträgen eine Effektivkostenquote ausgewiesen werden, damit Kunden einen besseren Überblick über die Kostenbelastung ihrer Verträge erhalten. Des Weiteren dürfen insbesondere börsennotierte Unternehmen keine Ausschüttungen an ihre Aktionäre vornehmen, wenn dadurch die Auszahlungsleistungen an ihre Kunden gefährdet wären.
Der BVK warnt jedoch davor, dass das LVRG durch die Versicherungsunternehmen dafür genutzt wird, ihre Versicherungsvermittler einseitig zu belasten. „Wir erleben derzeit mannigfach, dass die Unternehmen ihre Vertriebe einzig unter dem Gesichtspunkt einer Kostenreduktion betrachten“, sagt der BVK-Präsident. „Sie versuchen, die Belastungen, die sich für sie aus dem LVRG ergeben, auf uns abzuwälzen. Das ist nicht in Ordnung und entspricht nicht einem fairen Verhalten unter Geschäftspartnern.“
Vor diesem Hintergrund bietet der BVK seinen Mitgliedern sowie den Vertretervereinigungen Unterstützung an, indem er neue vertragliche Klauseln der Versicherungsunternehmen durch seine eigenen Rechtsanwälte überprüfen lässt und sie bei Verhandlungen mit den Unternehmen begleitet.
BVK-Pressemitteilung vom 29. Oktober 2014