Versicherungsvermittlung gehört in professionelle Hände
Kundenbeschwerden über Banken steigen stark
80 Prozent mehr Beschwerden seit 2007 - so unzufrieden sind laut einer Umfrage des „Handelsblatt“ von heute die Kunden von Privatbanken. Auch bei den Volks- und Raiffeisenbanken sieht es nicht viel besser aus: Hier nahmen die Beschwerden um 26 Prozent zu. Mit Sorge betrachtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) diese Zahlen. Denn bei vielen Banken gehört es inzwischen zum Geschäftsmodell, neben den klassischen Finanzgeschäften auch Versicherungen zu vermitteln. Dabei nutzen die Kreditinstitute die Kontoabhängigkeit ihrer Kunden aus und bewilligen beispielsweise Kredite oft nur dann, wenn gleichzeitig Versicherungen abgeschlossen werden.
„Wenn die Zufriedenheit von Bankkunden so stark abnimmt, fürchten wir, dass Versicherungsvermittler mit in diesen Abwärtssog hineingezogen werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Und das ohne Grund: Denn letztes Jahr haben bei 444 Millionen Versicherungsverträgen, die in Deutschland bestehen, gerade einmal 464 Versicherte die Leistungen ihrer Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen beanstandet. Das ist eine Quote von rund 0,0001 Prozent.“ Dagegen verzeichnete allein in 2009 der Ombudsmann der Privatbanken 6.514 Kundenbeschwerden.
Angesichts der Finanzkrise forderte der BVK schon auf seiner Jahreshauptversammlung im Mai letzten Jahres den Gesetzgeber auf, die Wettbewerbsvorteile der Banken zu beseitigen, wie sie durch die Kopplung von Finanz- und Versicherungsgeschäften entstehen. Der BVK schlug vor, für eine ebenso hohe Ausbildungs- und Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche zu sorgen, wie sie durch das Versicherungsvermittlerrecht existiert: „Wir treten dafür ein, dass die Qualifikation aller Finanzdienstleistungsvermittler in gleicher Weise gesetzlich abgesichert wird, wie dies bereits durch die Novellierung des Versicherungsvermittlerrechts erreicht wurde“, betont Michael H. Heinz.
Das Vermittlerrecht schreibt eine qualifizierte und strukturierte Beratung in Versicherungsangelegenheiten vor. Für Versicherungsvertreter ebenso wie für Versicherungsmakler gelten strenge gesetzliche Regelungen, die z.B. in der Versicherungsvermittlungsverordnung und dem Versicherungsvertragsgesetz zwingend vorgeschrieben sind. Diese sehen neben dem Abschluss einer obligatorischen Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung strenge Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten vor.
„Die eklatante Zunahme von Kundenbeschwerden allein bei den Privatbanken bestätigt uns in unserer Auffassung, dass in der Finanzdienstleistungsbranche dringend nachgebessert werden muss“, sagt der BVK-Präsident. „Vor allem gehört die Vermittlung von Versicherungen in professionelle Hände. Schließlich steht eines der höchsten Güter für den Versicherungsabschluss, nämlich das Kundenvertrauen, auf dem Spiel. “
BVK-Pressemitteilung vom 25. Februar 2010