Versicherungsvermittlung hat Vorbildcharakter - Spitzentreffen mit Vertretervereinigungen
Die hochwertige Qualität der Versicherungsvermittlung in Deutschland und ihre Leitfunktion für andere Finanzdienstleistungen stellten der BVK, der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) sowie die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen in einer am 30. September 2009 in Bonn verabschiedeten Erklärung heraus. Die Organisationen vertreten zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und sind damit die weitaus größte Interessenvertretung der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa.
In den „Godesberger Positionen 2009“ konstatieren sie, dass sich die Vertreterverbände schon vor der Finanzkrise um eine EU-weite Regulierung der Versicherungsvermittlung eingesetzt haben, die Kunden eine qualifizierte und strukturierte Beratung in Versicherungsangelegenheiten garantiert. Darüber hinaus treten BVK, AVV und die Vertretervereinigungen dafür ein, dass die Qualifikation aller Finanzdienstleistungsvermittler in gleicher Weise gesetzlich abgesichert wird, wie dies bereits durch die Novellierung des Versicherungsvermittlerrechts erreicht wurde. Dazu gehört auch eine fortlaufende Weiterbildung.
Vor dem Hintergrund der bereits existierenden gesetzlichen Regelungen weisen die Spitzenorganisationen die Angriffe von Seiten der Politik und von Verbraucherverbänden entschieden zurück: Die Vorwürfe zur provisionsgesteuerten Versicherungsvermittlung sind deplaziert, da die meisten Vermittler als Einfirmenvertreter arbeiten, die gar keine Möglichkeiten haben unterschiedlich hoch verprovisionierte Produkte verschiedener Versicherer zu vermitteln.
Auch die derzeit favorisierte Honorarberatung sehen die Versicherungsvertreter skeptisch, da dies für Kunden mit Mehrkosten verbunden ist und generell vor Falschberatung nicht schützt. Dagegen stellen allein Versicherungsvermittler ihre Beratungsleistungen unentgeltlich zur Verfügung und erzielen nur Einnahmen, wenn es zu Vertragsabschlüssen und dem vereinbarten Versicherungsschutz für die Kunden kommt.
In den „Godesberger Positionen 2009“ verwahren sich die Spitzenorganisationen auch vor einer gesonderten Offenlegung von Provisionen, da der bereits jetzt vorgesehene Ausweis der Abschlusskosten genügend Transparenz bietet. Die Provisionen sind dagegen für die Versicherungskunden nicht entscheidend und wirken sich nicht darauf aus, wie hochwertig der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz ist.
Insgesamt sehen BVK, AVV und die Vertretervereinigungen in den von Politik und Verbraucherverbänden gemachten Vorwürfen gegenüber Versicherungsvertretern populistische und pauschalierte Urteile, die nicht dem beabsichtigten Kundenschutz dienen und keine Wege bieten, die Qualität bei Finanzdienstleistungen zu erhöhen.
BVK-Pressemitteilung vom 7. Oktober 2009