VersVermV verabschiedet
Ideen des BVK wurden umgesetzt
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass heute, am 23.11.2018, die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vom Bundesrat verabschiedet wurde. Somit kann die Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
„Dass im verordnungsgebenden Prozess das Bundeskabinett und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Anregungen aus unseren Stellungnahmen aufgegriffen haben, freut uns“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die VersVermV setzt in einem vernünftigen Maß Verbraucherschutz und Pflichten aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie sowie die Anerkennung unseres Berufsstands für die Absicherung der Kunden in ein angemessenes Verhältnis.“
Im parlamentarischen Prozess war noch zuletzt strittig, in welchem Maße die gesetzliche Weiterbildungspflicht von Vermittlern von 15 Zeitstunden jährlich überprüft werden soll. Hier sieht sich der BVK bestätigt, dass die VersVermV nur anlassbezogene Kontrollen der Vermittler kennt und Lernerfolgskontrollen nur bei Formaten des Selbstlernens vorgesehen sind. Auch die inhaltliche Fokussierung auf die Vermittlung von fachlicher und Beratungskompetenz der Weiterbildungsangebote sieht der BVK positiv.
„Wir begrüßen ebenso die Klärung in der finalen VersVermV, dass Weiterbildungen qualifiziert, planvoll und systematisch durchzuführen sind“, so der BVK-Präsident. „Damit sind die Anbieter von Weiterbildungen verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Besprechungen und spontane Treffen z. B. können damit nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden. Damit wird dem IDD-Qualifizierungsgedanken entsprochen, so wie wir es schon seit langem von den auditierten Anbietern der branchenweiten und erfolgreichen Weiterbildungsinitiative gut beraten her kennen. Diese ist hervorragend positioniert und kann die Weiterbildungspflichten bestens umsetzen.“
Die VersVermV konkretisiert die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD), die am 23.2.2018 in Kraft getreten und für den gesamten Versicherungsvertrieb in Deutschland maßgeblich ist. Der BVK hatte zur VersVermV mehrere Stellungnahmen abgegeben, in denen ein Maßhalten bei neuen bürokratischen Pflichten für Versicherungsvermittler und eine Wertschätzung für ihre sozialpolitische Rolle gefordert wurde.