Vorentscheidung zur IMD II: BVK sieht weitere Hürde genommen
Am 22. Januar 2014 hat der ECON-Ausschuss über den Berichtsentwurf von Dr. Werner Langen zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) entschieden. Im Plenum wird das Parlament voraussichtlich am 25. Februar 2014 darüber abstimmen, so dass in den sog. Trilog, d.h. in die Gespräche zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten eingetreten werden kann.
Nach derzeit noch inoffiziellen Informationen hat sich der ECON-Ausschuss auf Inhalte geeinigt, die für die Versicherungsvermittler in Deutschland von großer Bedeutung sind.
Dazu BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Zum einen hat sich der ECON-Ausschuss wohl dahingehend positioniert, sowohl den Direktvertrieb als auch den Internetvertrieb in den Anwendungsbereich der neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie aufzunehmen. Auch ein generelles Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungsanlageprodukten ist anscheinend vom Tisch. Das wäre ein Schritt in die von uns angestrebte Richtung.“
Des Weiteren soll wohl auch die zwingende Offenlegung der Provisionshöhe, d.h. die sog. hard disclosure-Lösung, nicht verabschiedet worden sein. Stattdessen ist es der Versicherungsaufsicht zukünftig überlassen, hier weitere sogenannte Guidelines zu formulieren. Der BVK bezweifelt, dass diese Aufgabenverlagerung praxisgerecht ist. Die Klärung dieser und weiterer Fragen muss jedoch abgewartet werden, bis der endgültige offizielle Regelungstext zur IMD II vorliegt.
BVK-Pressemitteilung vom 24.01.2014