VVG-Reform - Unternehmen nutzen Änderung als Vorwand für Provisionssenkungen - Vermittlerverband warnt
Der Bundesverband Deutscher Versicherungsvermittler (BVK) warnt seine Mitglieder vor Provisionsänderungen nach Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Mit dem zum 1.1.2008 wirksam werdenden VVG müssen die Versicherungsunternehmen bei vorzeitig gekündigten Lebensversicherungsverträgen mindestens den Betrag des Deckungskapitals an den Versicherten zahlen. Bisher gingen Versicherte leer aus, wenn der Vertrag sehr früh gekündigt wurde und die Abschluss- und Vertriebskosten das eingezahlte Kapital überstiegen. Nunmehr müssen die Versicherungsunternehmen ihre Kosten über die ersten fünf Vertragsjahre verteilen. Dies wiederum nehmen die meisten Versicherer zum Anlass, auch ihre selbständigen Vermittler zu Verlängerungen der Haftungszeiten in Anspruch zu nehmen, so dass entweder die Abschlussprovisionen auch nur in 5 gleichen Jahresraten gezahlt werden, die Abschlussprovisionen gekürzt werden sollen oder die teilweise Rückzahlung von Provisionen gefordert wird, wenn der Vertrag in den ersten fünf Jahren frühzeitig beendet wird.
„Das neue VVG hat keine Auswirkungen auf die zwischen den Versicherungsunternehmen und den Vermittlern vereinbarten Provisionen“, erklärt BVK-Vizepräsident Ulrich Zander, „insbesondere können die Unternehmen nicht einseitig Provisionsveränderungen vornehmen“. Viele Agenturen, die bisher zu Beginn von Lebensversicherungen ihre gesamten Abschlussprovisionen erhalten haben, würden nach Auffassung des BVK wirtschaftlich gefährdet, wenn sie erst nach fünf Jahren ihre Abschlussprovisionen vollständig verdient hätten. Der BVK warnt seine Mitglieder vor einer freiwilligen Annahme neuer Provisionsregelungen.
Pressemitteilung des BVK vom 12.12.2007