BVK kritisiert unfairen Wettbewerb der Banken
Versicherungsvermittler tagen in Freiburg
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), fordert die privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu einer fairen Zusammenarbeit auf. Dies ist die Kernforderung des BVK, die auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Freiburg vom 28.-29. Mai 2009 als Leitantrag verabschiedet wurde. Der größte Interessen- und Berufsverband der Versicherungsvermittler in Deutschland, der an die 40.000 Versicherungsvermittler vertritt, spricht sich für die Beachtung von Kundeninteressen und ‑wünschen sowie für eine qualitätsgesicherte Beratung und Dokumentation aus. Die im BVK zusammengeschlossenen Vermittler treten darüber hinaus für einen besseren Datenschutz ein.
Mit Sorge beobachtet der BVK die Geschäftspraxis einiger Banken, die die Kreditvergabe mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungen koppeln. Dabei nutzen die Kreditinstitute die Abhängigkeit ihrer Kunden aus und bewilligen Kredite oft nur dann, wenn gleichzeitig Versicherungen abgeschlossen werden.
„Wenn man diese Praxis auf andere Branchen überträgt, ist das so, als wenn man beim Bäcker die Brötchen nur dann bekommt, wenn man gleichzeitig in der Bäckerei eine Zeitung kauft“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des BVK. „Von dieser Geschäftspraxis sind meistens Bankkunden betroffen, die dringend einen Kredit benötigen, wie beispielsweise Selbständige und Existenzgründer. Sie haben dann keine andere Wahl, als die Versicherungen abzuschließen, wenn sie bei ihrer Bank an Geld kommen wollen“, erläutert der BVK-Präsident.
Die Bedingung „Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Versicherung“ verurteilt der BVK in einem wohlverstandenen Kundeninteresse scharf. Darin sieht der BVK wettbewerbswidriges Verhalten der Kreditwirtschaft. Der Bundesverband kritisiert die sich verändernde Geschäftspolitik von Banken, die nur eigene Gewinninteressen verfolgen und die Kundeninteressen auf sichere Kredite, Anlagen und Absicherungen in den Hintergrund stellen.
Gleiche europaweite Qualifikationsanforderungen
Der BVK tritt deshalb auf seiner Jahreshauptversammlung dafür ein, dass die Kreditvergabe nicht an den Abschluss von Versicherungen gekoppelt werden darf. Außerdem sollen Unternehmen nicht gleichzeitig Kreditgeschäfte und Versicherungsvermittlungsgeschäfte betreiben dürfen. Des Weiteren fordert der BVK den Gesetzgeber auf, die Verwendung von Kundendaten zur weiteren Akquisition, die über die bestehende originäre Vertragsbeziehung zum Bankkunden hinausgeht, zu untersagen und damit den bestehenden Wettbewerbsvorteil der Banken zu beseitigen.
Zum Schutze des Verbrauchers postuliert der BVK außerdem eine ausreichende Qualifikation aller Finanzdienstleister und eine umfassende Verpflichtung zur Beratung sowie zur Information des Kunden mit einer konsequenten und lückenlosen Dokumentation des Beratungsprozesses nach dem Vorbild des Versicherungsvermittlerrechts. Sie sollen zudem, ähnlich wie heute schon Versicherungsvermittler, verpflichtet werden, eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die bei Falschberatung und Vermögensschäden für Privatanleger Leistungen vorsieht.
Die derzeitigen Wettbewerbsvorteile der Banken sieht der BVK im Widerspruch zum freien Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Deshalb tritt er für eine umfangreiche und einheitliche Regulierung des Finanzdienstleistungsvertriebs, eine Qualifikation aller seiner Dienstleister und eine Kontrolle seiner Produkte in der EU ein. Diese Steuerung des Finanzmarktes soll schließlich nach dem Willen des BVK in einer EU-Richtlinie festgelegt werden.
BVK-Pressemitteilung vom 29. Mai 2009