BVK-Stellungnahme zum Entwurf des 3. Mittelstands-Entlastungsgesetzes (MEG III)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 13. Juni 2008 u.a. dem BVK den Entwurf eines dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hindernisse in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz –MEG III) zur Prüfung und Stellungnahme übersandt. Der Entwurf ist mit der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt.
Ziel des Gesetzes soll sein, Überregulierungen und bürokratische Lasten zu verringern, um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Mittelstandes und die Attraktivität des Standortes insgesamt zu stärken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden durch unnötige Bürokratie in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt.
Die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen, die den Berufsstand der Versicherungsvermittler betreffen, sind relativ unbedeutend. Der BVK hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, welche bürokratischen Lasten, die abgebaut werden müssen, in dem Entwurf unberücksichtigt bleiben. Das sind insbesondere die extensiven Beratungs- und Informationspflichten im neuen VVG.