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BVK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung - BVK lehnt Verschärfung ab

Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollten Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Aktuelle Erhebungen der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur sind zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die Gesetzesmaßnahme der gewünschte Erfolg, nämlich den Rückgang sog. Cold calls gegenüber Verbrauchern zu erreichen, nicht eingetreten ist. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung sieht daher eine Verschärfung vor.
 
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf begründet der BVK, warum er die beabsichtigte Gesetzesverschärfung ablehnt.