Mit der freiwilligen Initiative „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ wollen die Trägerverbände der Initiative, deren Gründungsmitglied der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist, das Engagement der Vermittler in punkto Fach- und Beratungskompetenz stärken. Die Fortbildung für Versicherungsvermittler soll damit besser strukturiert und transparenter gemacht werden.
„Im Gegensatz zur beruflichen Erstausbildung oder zu Mindestanforderungen an die Sachkunde von Versicherungsvermittlern, die durch gesetzliche Verordnungen mit hinterlegten Rahmenlehrplänen geregelt sind, kann es für den Bereich der Weiterbildung keine einheitlichen Anforderungen für die Versicherungsvermittlung geben, da die Tätigkeitsschwerpunkte von Vermittlern stark ausdifferenziert sind“, sagt BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli. „So beraten Vermittler Privatkunden im Segment der Sach- und Personenversicherungen, sie unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie Industriekunden bei der Absicherung von unternehmerischen Risiken. Daher sollen im Rahmen dieser Initiative alle Weiterbildungsaktivitäten hervorgehoben und mit Weiterbildungspunkten angerechnet werden, die zu einer Verbesserung der Kundenberatung geeignet sind.“
Dazu werden in den Weiterbildungskursen sowohl Fachkompetenz und Wissen als auch personale Fähigkeiten, wie Urteilsvermögen, Eigenständigkeit, Teamfähigkeit und Kommunikationsverhalten trainiert.
Vorteile gegenüber Mitbewerbern
Die Aktivitäten der an der Initiative teilnehmenden Vermittler werden in einer überbetrieblichen Weiterbildungsdatenbank dokumentiert. „Nach fünf Jahren sollte jeder teilnehmende Vermittler 200 Weiterbildungspunkte erreicht haben“, informiert der BVK-Vizepräsident. „Dabei entspricht eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten einem Weiterbildungspunkt. Nach Erfüllen der Weiterbildungsanforderung wird ein unternehmensübergreifendes 5-Jahres-Zertifikat ausgestellt.“
Bereits nach einem Jahr und Vorliegen von 40 Weiterbildungspunkten, was einem Engagement von zirka 3-4 Arbeitstagen entspricht, können Versicherungsvermittler Jahreszertifikate erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, optional einen Weiterbildungsausweis mit Lichtbild und Identifikationsnummer zu beziehen, sobald nach zwei Jahren 80 Weiterbildungspunkte erreicht wurden.
„Damit können sich teilnehmende Versicherungsvermittler deutlich von ihren Mitbewerbern differenzieren, die solche Weiterbildungszertifikate nicht haben“, betont Gerald Archangeli.
In dieser Hinsicht unterstützt die BVK‑Bildungsakademie alle Versicherungsvermittler. Denn sie bietet qualifizierende Fort- und Weiterbildungsangebote an, die sich an den aktuellen Themen und berufsbezogenen Anforderungen der Zukunft orientieren und im Sinne der Brancheninitiative „gut beraten“ anerkannt und bepunktet werden.
Zuständig für den Betrieb der Weiterbildungsdatenbank ist das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV), das auch zu den Trägerverbänden dieser Initiative zählt. Weitere sind:
- Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV)
- Bundesverband der Assekuranzführungskräfte (VGA)
- Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM)
- ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesfachgruppe Versicherungen
- VOTUM, Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa.
BVK-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2013