BVK bietet umfassenden Rechtsschutz für Mitglieder
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) steigert für Versicherungsvermittler seine Attraktivität: Denn er bietet seinen Mitgliedern zum 1.1.2011 einen Handelsvertreterrechtsschutz an. Dieser ist bereits im BVK-Mitgliedsbeitrag enthalten und damit ohne zusätzliche Kosten für die BVK-Mitglieder verbunden. Den Zusatznutzen haben alle BVK-Mitglieder, unabhängig davon, ob sie Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten oder Makler sind. Der BVK-Gruppenvertrag zum Handelsvertreterrechtsschutz sieht die Übernahme von Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbeteiligung für Rechtsstreitigkeiten aus Vertretungsverträgen und Courtagevereinbarungen vor.
Bei der Vertragsunterzeichnung bei der ÖRAG in Düsseldorf, die als Partner gewonnen werden konnte, sagte dazu BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Mit diesem Handelsvertreterrechtsschutz bieten wir unseren Mitgliedern einen hervorragenden Mehrwert und eine wesentliche Verbesserung ihrer Position gegenüber den Versicherungsunternehmen. Mit dem inkludierten BVK-Rechtsschutz haben wir darüber hinaus auch für die Versicherungsvertreter ein attraktives Modell geschaffen, die nicht bereits einen Rechtsschutz haben.“
Neben dem BVK-Rechtsschutz bietet der größte Vermittlerverband in Deutschland nach wie vor die vorgerichtliche Beratung und Vertretung durch seine Rechtsanwälte in der BVK-Geschäftsführung an.
Mit dem jetzt hinzugekommenen Rechtsschutz komplettiert der BVK das Dienstleistungsangebot für seine Mitglieder: Erst kürzlich hatte der Vermittlerverband mit der Axa einen neuen Rahmenvertrag für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen können, der die Prämien um bis zu 46 Prozent gesenkt hat.