BVK gegen BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler
Es hatte sich angekündigt, doch nun ist gewiss: Der zum Jahresende 2019 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Dies kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vehement.
„Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“
Der BVK lehnt daher die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin strikt ab, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.
„Schon seit Jahren sind die Belastungen für Versicherungskaufleute und Finanzanlagenvermittler erheblich und wir werden mit immer neuen Verordnungen und Regulierungen, wie beispielsweise aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, der Datenschutzgrund- und Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie dem Lebensversicherungsreformgesetz, weiter reguliert“, betont der BVK-Präsident. „Jetzt legt das BMF noch nach und will die Finanzanlagenvermittler gleich von mehreren Ämtern gleichzeitig beaufsichtigen lassen und sie zudem unter das Wertpapierhandelsgesetz stellen. Das ist absolut unverständlich und wir werden mit unserer Kritik daran nicht hinterm Berg halten.“