BVK rechnet mit Inkrafttreten der DIN-Norm für Finanzanalyse
Das DIN-Regelwerk für eine am Kundenbedarf ausgerichtete Finanzanalyse, die DIN-Norm 77230, ist nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedungsreif und wird voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten.
„Wir erwarten dann von allen Beteiligten im Markt, die für sich eine qualitätsorientierte Finanzberatung in Anspruch nehmen, dass sie ihre Finanzanalysen auf der Basis dieser DIN-Norm 77230 vornehmen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn das ist der geeignete Weg, um die Branche vom Makel des Produktverkaufs wegzuführen und nachprüfbare und entwickelte Qualität zu implementieren.“
Die DIN-Norm arbeitete eine breite Kooperation von Vermittlerverbänden, Versicherern, Banken und Verbraucherschützern in rund 30 mehrtägigen Arbeitssitzungen aus, an der auch der BVK in Person von BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer teilnahm. In rund 20.000 Stunden hätten die Mitglieder des DIN-Normenausschusses Kriterien, Definitionen und Formulierungen für eine Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte entwickelt.
„Im Laufe dieses Prozesses zeigte sich, dass ein auf den ersten Blick eher trivial anmutendes Thema einer Basis-Analyse für den privaten Haushalt weitaus mehr Implikationen hat, als es die Beteiligten im Vorfeld vermutet hätten“, informiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Viele Faktoren, wie die Heterogenität des Ausschusses, das Konsensprinzip und komplizierte, aber wichtige Meinungsbildungsprozesse waren für die Entwicklung dieser DIN-Norm konstitutiv. Aber wir sind froh, dass dieses Mal nicht die Politik die Regularien vorgegeben hat, sondern die Branchenvertreter selbst echte und praxisnahe Lösungen konzipiert haben.“
Jetzt haben interessierte Kreise noch bis zum Herbst Zeit, qualifizierte Einlassungen dem DIN-Normenausschuss zukommen zu lassen.
Mit der Einführung der DIN-Norm 77230 für die Finanzanalyse verbindet der BVK eine objektivere Beratung auf der Grundlage professionell ausgearbeiteter Richtlinien. Das wird helfen, den Grundsatz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zu erfüllen, dass Kunden in ihrem bestmöglichen Interesse zu beraten sind.
„Allerdings muss man dabei wissen, dass es wirklich nur um den ersten Teil einer Beratung geht, nämlich die Analyse“, so Vollmer. „Diese steht vor einer Handlungsempfehlung und der Vermittlung eines für den Kunden angemessenen Produktes.“