BVK unterstützt Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen - Forderungen durch Versicherungsvermittler bereits erfüllt
Bei der Diskussion eines Thesenpapiers zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler, zu der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am 23.07.2009 nach Berlin eingeladen hatte, wies BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die meisten Forderungen des Thesenpapiers im Bereich der Versicherungsvermittlung bereits durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung erfüllt sind.
Beratungsprotokoll, Befragung des Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner finanziellen Situation sind im VVG verankert. Die Versicherungsvermittlerverordnung schreibt eine Ausbildung und die Ablegung einer Sachkundeprüfung vor der IHK vor, ein Produktinformationsblatt wird dem Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrages übergeben und durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist der Kunde bei einer fehlerhaften Beratung abgesichert. Das ständige Herumreiten auf der vermeintlich provisionsgesteuerten Vermittlung - auch im Thesenpapier - ist aus Sicht des BVK unangemessen und diskriminierend. Die Priorisierung der Honorarberatung gegenüber der provisionsorientierten Beratung durch die Vermittler verkennt, dass der größte Teil der Versicherungsvermittler in Deutschland gebundene Vertreter sind, die gar keine Möglichkeit haben, Produkte anderer Versicherer unter Provisionsgesichtspunkten zu vermitteln, und dass Versicherungsmakler von Produktgebern unabhängig sind und allein die Intereressen des Kunden vertreten.
Grundsätzlich begrüßt der BVK die Absicht der Qualitätsoffensive, den im Bereich der Versicherungsvermittlung bereits gesetzlich verankerten und von den Vermittlern praktizierten Verbraucherschutz auf alle Finanzdienstleistungen auszuweiten.
BVK-Pressemitteilung vom 30. Juli 2009