BVK weiterhin gegen BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler
In seiner heutigen Sitzung (11.03.2020) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Dies kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vehement.
„Wir kämpfen jedoch weiterhin für den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Als praxistaugliche Lösung befürwortet der BVK hingegen den Vorschlag der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und dem Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser, die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.
„Wir appellieren im weiteren Gesetzgebungsverfahren diesen Vorschlag aufzugreifen und damit den 40.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen voraussichtlich vierstelligen Betrag ohne Mehrwert zu ersparen“, sagt BVK-Präsident Heinz.