Check24 vor Gericht - Punktsieg für den BVK
Landgericht München signalisiert: Check24 muss sich deutlicher als bisher als Makler zu erkennen geben; Urteilsverkündung am 13. Juli.
Die Einschätzungen des Landgerichts München I in der zweiten mündlichen Verhandlung im Prozess gegen das Internetportal Check24 sind nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ein wichtiges Signal zur Stärkung der Verbraucherrechte bei der Vermittlung von Versicherungen über das Internet.
Das Landgericht München I hat am heutigen Mittwoch signalisiert, dass sich das Internetportal Check24 künftig klarer als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss.
Auch zeigte sich die Vorsitzende Richterin skeptisch, dass Check24 seinen Beratungspflichten ausreichend nachgehe. Ein Versicherungsnehmer sei grundsätzlich nicht weniger schutzwürdig, nur weil er einen Vertrag online abschließe, gab das Gericht zu erkennen.
„Als BVK sehen wir uns in unserer Ansicht bestätigt: Der Verbraucher muss beim Erstkontakt mit Check24 deutlich darüber informiert werden, dass es sich hier um einen Makler handelt. Das ist ein Punktsieg für den Verbraucherschutz,“ sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht München I. „Auch die Überprüfung der Beratungspflichten von Check24 im Einzelfall durch das Gericht begrüßen wir ausdrücklich. Das wird die Rechte der Verbraucher stärken.“ Ein Urteil gab es nicht. Das Gericht setzte die Verkündung für den 13. Juli um 10 Uhr an.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte im Herbst 2015 geklagt. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke Check24 Verbraucher an, um Versicherungsverträge über die Plattform abzuschließen.
Der BVK hatte bereits im Zuge der ersten mündlichen Verhandlung am 24. Februar betont, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. Alle Marktteilnehmer müssten gleiche Anforderungen erfüllen, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Demnach müsse für Internetportale, die Versicherungen vermitteln, unter anderem gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt oder die Durchführung von Leistungs- und Bedarfsanalysen zur Identifizierung des Kundenwunsches.