DIHK contra Verbraucherschutz?
Dachorganisation greift Gesetz zur Registrierung der Vermittler an
Mit Unverständnis und Verwunderung nimmt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wahr, dass der Vertreter der Abteilung Recht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Dr. Jürgen Möllering, das Vermittlerregister und die Vermittlerrichtlinie ablehnt, - und dies nach fast zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten. Mit dem Vermittlerrecht wurde eine inzwischen bewährte Rechtsinstitution geschaffen, nach der die Vermittlung von Versicherungen nur aufgrund einer IHK-Sachkundeprüfung, einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie weiterer Voraussetzungen ausgeübt werden darf.
„Damit wurde erreicht, dass über 200.000 nebenberufliche Versicherungsvertreter ohne jegliche Eignung sich nicht mehr auf eine zweifelhafte Gewerbefreiheit berufen können, was nicht selten zu Schäden bei Kunden führte“, sagt BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich. „Das Vermittlerrecht und die zentrale Registrierung der Vermittler im Vermittlerregister dienen dem Verbraucherschutz. Daher sind die Äußerungen des DIHK gerade in diesen Zeiten, in denen der Ressource Vertrauen und ihrer Wirkung auf die Finanzdienstleistungen höchste Priorität eingeräumt wird, sehr irritierend.“
Zudem lösen die Bekenntnisse des DIHK beim BVK Bestürzung aus, da die Industrie- und Handelskammern (IHK’n) bundesweit als Aufsichtsbehörde für das Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) fungieren und damit eine Vorgabe der Europäischen Union umsetzen. „Die Äußerungen des DIHK müssen gerade in der Öffentlichkeit und bei Kunden den Eindruck erwecken, als tue sich die Dachorganisation der IHK’n schwer, die ihnen übertragenen gesetzlichen Aufgaben ausfüllen zu wollen“, betont der BVK-Hauptgeschäftsführer.
Der BVK tritt hingegen dafür ein, das Vermittlerregister noch verbraucherfreundlicher zu gestalten und Angaben darin aufzunehmen, aufgrund welcher Qualifikation die Vermittler im Register eingetragen worden sind. Denn das Vermittlerregister gibt nur an, dass die gesetzliche Grundlage für eine Eintragung besteht, aber nicht, aufgrund welcher Qualifikation die Vermittler registriert sind.
BVK-Pressemitteilung vom 27. Februar 2009