| Pressemitteilung

Koalitionsvertrag steht: Versicherungskaufleute fordern jetzt mittelstandsfreundliche Gesetzgebung

BVK mahnt zur Weitsicht

Angesichts des heute vorgestellten Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) verhalten optimistisch, dass die neue Regierung die bedeutende Rolle der Versicherungskaufleute für das Absicherungsniveau der deutschen Bevölkerung erhalten will.
 
„Wir begrüßen es, dass die Koalitionspläne den Status der Versicherungsvermittlung unangetastet lassen und die private und betriebliche Altersvorsorge stärken“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Allerdings müssten jetzt auch Taten folgen, damit unser Berufsstand den nötigen Rückenwind von der Politik beim weiteren Ausbau der privaten Altersabsicherung erhält, so dass wir unserer wichtigen sozialpolitischen Rolle weiterhin gerecht werden können, wie sie beispielsweise im BVK‑Berufsbild für Versicherungsvermittler und dem Kodex der Ehrbaren Versicherungskaufleute zum Ausdruck kommen.“ 
Gleichzeitig fordert Michael H. Heinz, dass einschlägige Medien aufhören, die private Altersvorsorge schlecht zu reden. Dies sei kontraproduktiv und schade dem Verbraucher.
 
Der BVK begrüßt die Koalitionspläne, Lösungsvorschläge gegen die langanhaltende Niedrigzinsphase zu erarbeiten, um die Versichertengemeinschaft der Lebensversicherungen zu stärken. „Wir hoffen, dass die neue Regierung auch im internationalen Umfeld stark genug sein wird, um die Tragfähigkeit dieses bedeutenden Bausteins privater Altersvorsorge für Millionen zu fördern und darauf zu drängen, dass die Vermittlung dieser Produkte weiterhin auskömmlich bleiben kann“, kommentiert der BVK-Präsident.
 
Ebenso ist erfreulich, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten bleibt. „Damit haben alle in der Vergangenheit eingeführten Schreckgespenster einer gleichmacherischen Bürgerversicherung ein Ende gefunden“, so Michael H. Heinz. „Und die privaten Krankenversicherungen können weiterhin ihren großen Beitrag für das hohe Leistungsniveau des deutschen Gesundheitssystems leisten, ohne befürchten zu müssen, in den nächsten Jahren verstaatlicht zu werden.“
 
BVK engagiert sich weiter
Mit diesen Punkten sieht der BVK einen Teil seiner Forderungen, die er in einem Schreiben an die Koalitionäre stellte, als erfüllt an. Auch Pläne, Versicherungsvermittler künftig unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen, sind jetzt vom Tisch.
 
Doch der BVK will noch mehr erreichen: „Wir werden dafür eintreten, dass weitere staatliche Eingriffe im Bereich der Vergütungsregelungen unterbleiben und dass das Provisionsabgabeverbot gesetzlich verankert wird“, sagt Michael H. Heinz. „Darüber hinaus werden wir den Kontakt zu der neuen Regierung suchen, um Vereinfachungen und weniger Bürokratie im Verbraucherschutz zu erzielen.“
 
Nicht zuletzt lassen die Aussagen zur Honorarberatung den größten Vermittlerverband Deutschlands aufhorchen, wonach diese als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorangetrieben werden soll: „Angesichts unserer jahrzehntelangen millionenfachen erfolgreichen Absicherung von Lebensrisiken unserer Kunden und dem äußerst geringen Bedarf des Marktes für Honorarberatung sehen wir keinen Grund, diese weiter zu präferieren“, sagt Michael H. Heinz.
 
In diesem Zusammenhang verweist der BVK auf seine kürzlich vorgestellte Studie „Betriebswirtschaftliche Konsequenzen eines Systemwechsels in der Vergütung von Versicherungsvermittlern“, die einen Rückgang der Versicherungsvermittler von an die 45 Prozent prognostizierte, falls weitere gesetzliche Einschränkungen den Berufsstand träfen.
 
„Die neue Regierung und auch die Medien müssen daher erkennen, dass unser Berufsstand an seiner Belastungsgrenze angekommen ist. Weitere Regulierungen und Berufseinschränkungen können wir nicht verkraften, um noch auskömmlich wirtschaften zu können.“ Die BVK-Studie weist zudem nach, dass dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung von Kunden mit privaten Altersvorsorgeprodukten und dem Schutz gegen Berufsunfähigkeit hätte.
 
BVK-Pressemitteilung vom 27. November 2013