Provisionsoffenlegung verunsichert Kunden und gefährdet Arbeitsplätze! -Gemeinsame Erklärung von GDV, PKV, den Vermittlerverbänden und ver.di
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband), die deutschen Vermittlerverbände, darunter der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben in einer gemeinsamen Erklärung die Politik vor der jetzt mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) geplanten Offenlegungspflicht für Abschlussprovisionen gewarnt. Damit werden Kunden verunsichert und Arbeitsplätze gefährdet.
Bereits seit 2008 legen die Lebens- und Krankenversicherer die gesamten Abschlusskosten (Vertrieb und Verwaltung) in Euro und Cent offen. Die Regelung hat sich bewährt: Sie bietet den Kunden einen aussagekräftigen Vergleich der Produktkosten unterschiedlicher Anbieter. Ein Provisionsausweis als Basis für den Produktvergleich wäre unseriös. In den Abschlusskosten ist die Provision, die in der Prämie einkalkuliert ist, bereits enthalten. Eine individuelle Provisionsoffenlegung hat nichts mit einem bedarfsgerechten Produkt für Kunden zu tun. Das zu begrüßende Ziel des Gesetzgebers, Transparenz zu fördern, würde so konterkariert.
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Die Politik sollte endlich begreifen, dass die Versicherungsvermittler bei der notwendigen privaten Altersvorsorge eine wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe erfüllen. Sie sind ehrbare Kaufleute mit hoher fachlicher Qualifikation und keine gierigen Provisionsjäger, als die sie von vermeintlichen Verbraucherschützern dargestellt werden.“
BVK-Pressemitteilung vom 20.06.2014
Den vollständigen Text finden Sie im Anhang