Selbständige verlieren beim Gesundheitsfonds
Jetzt private Wahltarife für Krankengeld prüfen
Millionen Krankenversicherte, die als Selbständige freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, verlieren ab Januar 2009 ihren Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin. Der Grund ist die Einführung des Gesundheitsfonds und die Änderung der gesetzlichen Anspruchsgrundlage im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V, § 44, Absatz 2, Satz 2). „Wer zukünftig als Selbständiger in der GKV bei länger andauernder Krankheit Krankengeld für seinen Verdienstausfall erhalten möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen, wenn er die gleichen Leistungen wie heute erhalten möchte“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Lange berufliche Ausfallzeiten durch Krankheiten können sonst die Einkommen von Selbständigen bedrohen.“
Derzeit haben Selbständige in den Regeltarifen der GKV einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie diesen Versicherungsschutz bei ihren Krankenkassen mit einschließen. In der Regel werden dann ab dem 43. Tag einer Erkrankung bis höchstens 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens durch die Krankenkassen ausgezahlt.
„Ab dem 1. Januar 2009 geht dieser Anspruch automatisch verloren“, betont Michael H. Heinz. „Selbständige sollten daher rechtzeitig ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und sich durch einen privaten Zusatztarif absichern. Auch ein kompletter Wechsel in die private Krankenversicherung ist dabei zu erwägen“, empfiehlt der BVK-Präsident. Denn anders als bei der GKV gewähren private Krankenversicherungen kontinuierlich hochwertige medizinische Leistungen, für die sich die Versicherungskunden beim Vertragsabschluss entschieden haben.
BVK-Pressemitteilung vom 28. August 2008