Stiftung Warentest nicht Weisheit letzter Schluss
Versicherungskaufleute kritisieren fehlende Haftungsregeln für Finanztester
Viele schätzen den Rat der Stiftung Warentest und der Zeitschrift „Finanztest“. Letztere wird mit einer Auflage von über einer Viertelmillion Exemplaren gedruckt und schätzungsweise von über 1,3 Millionen Lesern monatlich gelesen. Ihre Ratschläge und Ratings nehmen viele für bare Münze. Doch in letzter Zeit häuft sich die Kritik an dieser Institution: So empfiehlt Stiftung Warentest in ihrem Online-Versicherungscheck Selbstständigen Riesterverträge, obwohl diese Berufsgruppe i.d.R. überhaupt nicht in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen kann. Damit aber fällt der Renditeturbo für dieses Altersvorsorge-Produkt weg. 2002 musste gar Finanztest eine ganze Ausgabe wegen Fehlern bei der Bewertung von Riester-Rentenversicherungen zurückziehen.
Lebensversicherungen werden in Bausch und Bogen als ein „sehr teures Produkt“ verteufelt, die „weder als Sparanlage noch als Todesfallschutz brauchbar“ seien. Dabei bietet dieses Altersvorsorgeprodukt zurzeit immer noch eine Verzinsung von durchschnittlich über 3,6 Prozent mit einem eingebauten Todesfallschutz für die Familie.
Umgekehrt erhielten im Jahr 2013 58 von 75 getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Note „sehr gut“. Versicherungsvermittler kritisierten das BU-Rating, weil zu wenige Kriterien in die Tests einbezogen worden sind.
Kurz vorher verteuerte die Zeitschrift ihr Logo Lizenzsystem, mit dem Anbieter für ihre Produkte mit Finanztest-Urteilen werben können, von einigen hundert auf 7.000 - 15.000 Euro. Daher hat der BU-Test mit dreiviertel mit „sehr gut“ bewerteten Produkten ein Geschmäckle.
„Diese Liste ließe sich noch verlängern“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Allein an diesen aktuellen Beispielen sieht man, dass sich die Stiftung Warentest öfter irrt und eine unzureichende Gewichtung der Kriterien erstellt. Das ist für uns Versicherungskaufleute umso unverständlicher, weil wir im Gegensatz dazu für eine Falschberatung der Kunden belangt werden können. Doch die mit Steuergeldern finanzierte Stiftung Warentest braucht kaum Konsequenzen aus Fehlurteilen zu tragen.“
Der BVK ist deshalb der Auffassung, dass eine so populäre Bewertungsinstitution wie die Stiftung Warentest auf die gleichen fachlichen Voraussetzungen und Haftungsregeln verpflichtet werden sollte, wie sie für Versicherungsvermittler bereits seit Jahren gelten. Schließlich hat dieser Berufsstand Beschwerdequoten im kaum noch zu bezifferbaren Promillebereich, wie der Ombudsmann für Versicherungen attestiert - und das bei millionenfach vermittelten Versicherungsverträgen jedes Jahr.
Daraus zieht der BVK-Präsident auch den Schluss, dass Kunden „eine Entscheidung für oder gegen eine Versicherung immer aufgrund einer persönlichen Beratung durch ihren qualifizierten Versicherungsvermittler fällen sollten.“
BVK-Pressemitteilung vom 27. Februar 2014