Versicherungsvermittler gegen Unisex-Tarife
BVK kritisiert Entscheidung des EuGH
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die heute veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Versicherungen künftig Männern und Frauen einheitliche Tarife anbieten müssen und nicht mehr die Versicherungsprämien nach den unterschiedlichen Risiken der Geschlechter erheben dürfen.
„Diese Entscheidung ignoriert, dass Männer und Frauen nun mal Unterschiede aufweisen, beispielsweise in der Lebenserwartung und im Verhalten im Straßenverkehr. Dies ist für die Berechnung der Versicherungsprämien und der Versicherungsleistungen von eminenter Bedeutung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämien einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“
Nach dem Urteil des EuGH muss die Versicherungsbranche bis spätestens 21. Dezember 2012 einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten. Diese so genannten Unisex-Tarife wären nach dem Urteil des höchsten EU-Gerichts besser geeignet, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Bisherige Verträge sind nicht betroffen.
Der BVK moniert aber, dass gerade die gleiche Behandlung von Ungleichem zur Benachteiligungen führt. Denn Frauen haben im Vergleich zu Männern eine um fünf Jahre höhere Lebenserwartung. Deshalb erhalten sie auch länger Leistungen aus ihren privaten Rentenversicherungen, die Männer mit Unisex-Tarifen subventionieren. Nach dem EuGH müssen Versicherer diese bisher risikogerechte Kalkulation aufgeben. „Unisex-Tarife führen nicht zu mehr Gerechtigkeit, denn in Abhängigkeit von der Sparte benachteiligen sie beide, sowohl Frauen als auch Männer“, so Michael H. Heinz.
BVK-Pressemitteilung vom 1. März 2011